In einem Fall von potenziellem Sozialhilfemissbrauch deckte die Privatdetektei Ryffel AG durch gezielte Ermittlungen auf, dass die Ehefrau eines Klienten der Sozialbehörde B ein nicht deklariertes Einkommen hatte. Dies führte zu einer Anpassung der Sozialhilfeleistungen.
Ausgangssituation:
Die Sozialbehörde B unterstützte einen erwerbslosen Familienvater, der aufgrund fehlender Ausbildung und weiterer Defizite Schwierigkeiten bei der Stellensuche hatte. Um seine berufliche Integration zu fördern, erhielt der Klient Arbeitslosentaggelder und ergänzende Sozialhilfeleistungen, während er eine Ausbildung absolvierte.
Einschaltung der Privatdetektei:
Ein Hinweis aus der Bevölkerung führte zur Vermutung, dass die Ehefrau des Klienten über ein ungemeldetes Einkommen verfügte. Nach einer ersten Prüfung entschied die Sozialbehörde, die Privatdetektei Ryffel AG zu beauftragen, um diesen Verdacht zu untersuchen.
Ermittlungsprozess:
Die Privatdetektei führte interne Recherchen und Ermittlungen vor Ort durch. Es konnte festgestellt werden, dass die Ehefrau des Klienten regelmäßig in einem Gastronomiebetrieb in einer Nachbargemeinde arbeitete, ohne dieses Einkommen anzugeben.
Ergebnisse und Massnahmen:
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse und der Empfehlungen der Privatdetektei wurde der Klient aufgefordert, regelmäßige Termine einzuhalten und an einem Integrationsprogramm teilzunehmen. Zusätzlich führte die Aufdeckung des verheimlichten Einkommens zu einer Kürzung der Sozialhilfeleistungen.
Bewertung des Einsatzes:
Die Sozialbehörde betrachtete den Einsatz des Sozialinspektors als präventive Massnahme, um Missbrauchsfälle frühzeitig zu identifizieren und angemessen darauf zu reagieren.
Diese Fallstudie verdeutlicht die Wichtigkeit von gründlichen Ermittlungen bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch und die Rolle der Privatdetektei Ryffel AG als effektiven Partner für soziale Einrichtungen. Ihre Arbeit trägt dazu bei, das soziale Unterstützungssystem fair und gerecht zu gestalten.