Herr B. beauftragte die Privatdetektei Ryffel AG, Beweise für das qualifizierte Konkubinat seiner Ex-Frau, Frau M., zu sammeln, um ein Abänderungsurteil bezüglich Unterhaltszahlungen anzustreben. Die Detektei führte umfassende Ermittlungen durch, um die tatsächlichen Lebensumstände von Frau M. aufzudecken.
Hintergrund des Falles:
Herr B. hegte den Verdacht, dass seine Ex-Frau, Frau M., in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, obwohl sie angab, alleine zu wohnen. Um eine Anpassung der Unterhaltszahlungen zu erwirken, benötigte er stichhaltige Beweise für das Bestehen eines qualifizierten Konkubinats.
Ermittlungsstrategie und -durchführung:
Die Detektei Ryffel AG nahm umfangreiche Ermittlungen auf, um den Lebensmittelpunkt von Frau M. zu bestimmen. Nachbarschaftsbefragungen und Überwachungen wurden durchgeführt, um Frau M.s Aufenthaltsorte und nächtliche Gewohnheiten zu überprüfen. Besonders aufschlussreich waren Beobachtungen bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs ihres mutmasslichen Partners und Erkenntnisse über die Bezahlung der Wohnungsmiete.
Ermittlungsergebnisse:
Die Ermittlungen ergaben, dass Frau M. ihren offiziellen Wohnsitz in Solothurn nicht mehr nutzte und stattdessen bei ihrem Freund, Herrn L.F., lebte. Sie benutzte täglich sein Fahrzeug und die Wohnungsmiete wurde komplett von ihrem Lebenspartner bezahlt. Diese Fakten führten zu dem Schluss, dass Frau M. in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte, was einem qualifizierten Konkubinat entspricht.
Schlussfolgerungen und Implikationen:
Die Privatdetektei Ryffel AG konnte somit eindeutige Beweise für das Bestehen eines qualifizierten Konkubinats liefern. Diese Ergebnisse ermöglichten es Herrn B., rechtliche Schritte zur Anpassung der Unterhaltszahlungen einzuleiten, gestützt auf die veränderten Lebensumstände seiner Ex-Frau.
Durch diese Fallstudie demonstriert die Privatdetektei Ryffel AG ihre Expertise in der diskreten und effektiven Ermittlung in privaten und sensiblen Angelegenheiten, die für ihre Klienten von grosser Bedeutung sind.